Unsere AGB


1. Zustandekommen des Vertrags, Gültigkeit und Bezahlung
Die Buchung wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises fällig. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Vermieter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden. Die Fahrzeugübergabe ist bei unvollständiger Bezahlung nicht möglich. Bei der Fahrzeugübergabe ist eine Service-Pauschale in Höhe von € 70,00 und eine Kaution von € 1000,00 in bar zu leisten. Reservierungen gelten nur für Preisgruppen, nicht für bestimmte Fahrzeuge.

2. Abholung und Rückgabe
Ort und Zeit der Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Die Abholung des Fahrzeugs kann ab 15:00 Uhr des ersten Miettages stattfinden, während die Rückgabe des Fahrzeugs spätestens um 11.00 Uhr des letzten Miettages erfolgt. Bei Abholung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vollgetankt zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei Verschmutzung des Fahrzeugs oder der Ausrüstung werden die Reinigungsgebühren fällig. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet. Abweichungen dieses Absatzes sind schriftlich, d.h. im Übergabeprotokoll fest zu halten, und gelten nur dann als vereinbart.

3. Rücktritt
Tritt ein Mieter vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile vom voraussichtlichen Mietpreis zu entrichten: Bis 50 Tage vor Mietbeginn 35 %, bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 %, bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn 100 %, Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Es wird dem Mieter nahegelegt eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten und kann einen Ersatzmieter vorweisen, so ist er von der Verpflichtung zur Bezahlung entbunden. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höherer Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet.

4. Auslandsfahrten, Verwendung des Fahrzeugs
Auslandsfahrten sind in alle Länder der EU, nicht in die Türkei und das Nicht-EU Restgebiet des ehemaligen Jugoslawien, gestattet. Weitergehende Reisewünsche sind nach Rücksprache mit dem Vermieter und dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung möglich. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer sonst im Mietvertrag angegebenen Person geführt werden. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Verwendung für die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem jeweiligen Landesrecht mit Strafe bedroht werden, Weitervermietung und -verleihung, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.

5. Reparaturen, Unfall
Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit nötig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von € 150.-- in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Einwilligung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die anfallenden Kosten vom Vermieter bei Rückkehr erstattet. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, auch ohne Unfall, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen, sowie Zeugen muss erstellt werden (Protokoll). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Wild-, Diebstahl- und sonstige Teilkaskoschäden sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Der Mieter darf das Unfallfahrzeug nur dann zurücklassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherheit des Fahrzeugs gesorgt ist.

6. Pflichten des Mieters, Einhaltung von Bestimmungen, Haftung
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung selbst verantwortlich. Für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind, haftet der Vermieter. Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug für Reparaturkosten nur bis zu einer Höchstsumme von € 1000.-- (Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung). Bis zur Klärung der Schuldfrage kann der Vermieter die Kaution zurückbehalten. Der Mieter haftet dem Vermieter auch weiterhin dann in vollem Umfang, wenn durch Ladegut Schäden am Fahrzeug entstehen (schlechtes Verstauen und ungenügender Verschluss), sowie für Schäden an An- und Aufbauten. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. Ebenfalls muss die SAT-Antennenschüssel nach unten gefahren sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt oder durch alkohol- und drogenbedingte Fahruntüchtigkeit verursacht werden. Der Mieter haftet weiterhin für Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind oder durch eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs herbeigeführt wurden.

7. Reinigungskosten
Das Fahrzeug wird sauber gereinigt übergeben und ist - bis auf die Außenreinigung - so wieder zurückzugeben. Die Außenreinigung erledigen wir für Sie. Entspricht das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht diesem Zustand, so wird die dann notwendige Reinigung vom Vermieter zu Lasten des Mieters durchgeführt. Für die Reinigung des Fahrzeugs werden folgende Gebühren verrechnet: WC-Reinigung € 120.-- , Nachreinigung Fahrzeuginnenraum mind. € 50.-- (abhängig vom Verschmutzungsgrad). Die Kosten für eine eventuelle Reinigung/Nachreinigung werden bei der Schlussrechnung mit der Kaution verrechnet werden.

8. Verlust
Sollten Wagenpapiere, Werkzeug, Zubehör, persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Wagenpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als zumutbar (eine Woche) aufzubewahren.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Buxtehude.

Stand: 01.07.2020



Adresse

Khawaja Wohnmobile
Brillenburgsweg 31
21 614 Buxtehude

Kontakte

E-Mail: info@khawaja-wohnmobile.de
Tel: 0 41 61 / 722 82 11
Fax: 0 41 61 / 732 54 03